RoHS2-konformität des AC-Adapters
Auf dieser Seite wird die RoHS-Richtlinie in Bezug auf AC-Adapter und Schaltnetzteile erläutert. Derzeit ist RoHS2 in Kraft. Wenn Sie Fragen zu verbotenen Stoffen, maximal zulässigen Konzentrationen, betroffenen Produkten oder Kategorien haben, kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen.
Die RoHS-Richtlinie (2002/95/EG) wurde am 1. Juli 2011 im Amtsblatt der EU als überarbeitete RoHS-Richtlinie 2011/65/EU veröffentlicht. Die 2002/95/EG wird als RoHS1 bezeichnet, die 2011/65/EU als RoHS2. RoHS2 wurde bis zum 3. Januar 2013 in nationales Recht in den EU-Mitgliedstaaten übernommen und ersetzt nun RoHS1 vollständig. Derzeit ist RoHS2 gültig.
Mit anderen Worten, da RoHS1 zur „alten RoHS-Richtlinie“ wurde, ist es wichtig zu beachten, dass die Einhaltung von RoHS1 nicht zwangsläufig bedeutet, dass auch die Anforderungen von RoHS2 erfüllt werden. Die derzeit gültige RoHS-Richtlinie ist „2011/65/EU (RoHS2)“, weshalb auch die neu hinzugefügten Vorschriften erfüllt werden müssen. Eine Übersicht folgt unten.
Verbotene Stoffe und maximale Konzentrationsgrenzen
Die RoHS-Richtlinie legt Stoffe fest, deren Verwendung eingeschränkt ist, sogenannte verbotene Stoffe. Diese Stoffe wurden bereits in der ursprünglichen Richtlinie 2002/95/EG sowie in der überarbeiteten Richtlinie 2011/65/EU auf sechs beschränkt. Am 4. Juni 2015 wurde jedoch die Verordnung (EU) 2015/863 im Amtsblatt veröffentlicht, durch die vier weitere Stoffe hinzugefügt wurden. Die vier hinzugefügten Stoffe stammen alle aus der Gruppe der Phthalate. Mit diesen vier zusätzlichen Stoffen erhöht sich die Zahl der verbotenen Stoffe insgesamt auf zehn. Die Verordnung (EU) 2015/863 ersetzt den Anhang II der 2011/65/EU und legt Konzentrationsgrenzen (maximal zulässige Konzentrationen) für die zehn Stoffe fest.
In RoHS1 verbotene Stoffe
- Blei: 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
- Quecksilber: 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
- Chrom (VI): 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
- PBB (Polybromierte Biphenyle): 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
- PBDE (Polybromierte Diphenylether): 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
- Kadmium: 0.01 Gew.% (100 ppm)
In RoHS2 zusätzlich zu RoHS1 verbotene Stoffe
- DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat): 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
- BBP (Benzylbutylphthalat): 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
- DBP (Dibutylphthalat): 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
- DIBP (Diisobutylphthalat): 0.1 Gew.% (1,000 ppm)
Betroffene Produkte (Artikel) und Kategorien
Wie bei RoHS1 betrifft auch RoHS2 elektrische und elektronische Geräte, die innerhalb einer Spannungsgrenze von Wechselstrom (AC) 1,000 V und Gleichstrom (DC) 1,500 V betrieben werden. Zusätzlich wurde die Bedingung eingeführt, dass es sich um Geräte handeln muss, die für den ordnungsgemäßen Betrieb auf elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder angewiesen sind oder solche Felder erzeugen, übertragen oder messen.
RoHS1 bezog sich auf zehn Produktkategorien. RoHS2 fügte jedoch auch eine elfte Kategorie „Sonstige elektrische und elektronische Geräte“ hinzu. Zudem wurden die bisher nicht unter RoHS1 fallenden Kategorien 8 und 9 in den Geltungsbereich aufgenommen, wodurch alle elf Kategorien nun umfasst sind.
- Großhaushaltsgeräte
- Kleinhaushaltsgeräte
- Informations- und Telekommunikationstechnikgeräte (IT)
- Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungseinrichtungen
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (ausgenommen große stationäre Maschinen)
- Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automaten
- Sonstige elektrische und elektronische Geräte, die keiner der obigen Kategorien zugeordnet werden können
Beginn der Regulierung
Die Anwendung der Regelungen auf alle zehn Stoffe, einschließlich der vier neu hinzugefügten, beginnt je nach Kategorie ab folgenden Daten:
- Kategorien 1 bis 7 und 11: Ab dem 22. Juli 2019
- Kategorien 8 und 9: Ab dem 22. Juli 2021
Maßnahmen für unsere AC-Adapter
Unser Unternehmen begann Ende 2015 mit der Vorbereitung und forderte ab etwa August 2016 seine Zulieferer schriftlich zur Einhaltung der RoHS2-Richtlinie auf. Seit dem 1. Januar 2017 kaufen wir nur noch Bauteile ein, die der Richtlinie RoHS2 (2015/863/EU) entsprechen. Auch bei der Auswahl neuer Lieferanten ist die Einhaltung von RoHS2 eine Voraussetzung.
Unsere ISO-Dokumentation „RoHS-Produktmanagementvorschrift“ wurde überarbeitet und dient seit dem 25. Dezember 2015 als Auditmaterial für Herstellerwerke.
Auch im SGS-Bericht werden ab dem 1. Januar 2017 neben den ursprünglichen sechs Stoffen alle vier zusätzlich aufgenommenen Stoffe berücksichtigt, sodass alle zehn Stoffe die Anforderungen der RoHS2-Richtlinie erfüllen werden.