Verzögerung des Wiederaufnahmeplans während der Frühlingsferien aufgrund der neuartigen Lungenentzündung
Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand unseres Unternehmens hinsichtlich der erneuten Verlängerung der Frühlingsferien aufgrund des neuartigen Coronavirus.
11.2.2020
Sehr geehrte Kunden,
vielen Dank für Ihre fortwährende Unterstützung.
Im Folgenden informieren wir Sie über den aktuellsten Stand bezüglich der Wiederaufnahme unseres Geschäftsbetriebs.
1. Mitteilung seitens der Regierungsbehörde
Wir haben die folgende Mitteilung gestern Abend erhalten (siehe unten auf der Seite). Die für unseren Betrieb relevanten Punkte wurden wie folgt zusammengefasst und erneut übermittelt:
1) Für die Wiederaufnahme des Betriebs ist eine Genehmigung der Regierung zwingend erforderlich.
2) Es dürfen keine Mitarbeiter aus anderen Regionen nach Shenzhen zurückkehren, und Personen, die bereits zurückgekehrt sind, dürfen nicht zur Arbeit erscheinen.
2. Unsere Maßnahmen
Der Arbeitsbeginn ist für den Tag nach Erteilung der Genehmigung vorgesehen.
Wir haben bereits die folgenden Maßnahmen umgesetzt und warten derzeit nur noch auf die Genehmigung:
1) Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Wiederaufnahme des Betriebs.
2) Überprüfung der Reisebewegungen aller Beschäftigten während der Ferienzeit und Identifikation derjenigen, die arbeitsfähig sind.
Wir entschuldigen uns aufrichtig dafür, dass wir derzeit keinen genauen Termin für die Wiederaufnahme nennen können.
Sobald das Datum feststeht, werden wir Sie umgehend informieren. Spätestens am 15. Februar werden wir erneut berichten.
(Neueste Information: Am 18. Februar wurde die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Betriebs von der Regierung erteilt.)
Auch wenn es sich um eine Naturkatastrophe handelt, bitten wir Sie demütig um Ihr Verständnis.
(Originalmitteilung der Regierungsbehörde)


(Übersetzung der Mitteilung der Regierungsbehörde)
Kommandostelle zur Prävention und Kontrolle von COVID-19, Bezirk Bao’an, Stadt Shenzhen
Bekanntmachung der Kommandostelle zur koordinierten Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs im Zusammenhang mit der COVID-19-Prävention im Bezirk Bao’an, Shenzhen
An alle Unternehmen im Bezirk Bao’an: Um die Umsetzung des durch die Provinz Guangdong ausgelösten Notfallplans auf Stufe 1 in Fällen schwerwiegender öffentlicher Gesundheitsvorfälle sicherzustellen, die Ausbreitung der durch COVID-19 verursachten Lungenentzündung wirksam zu verhindern, Menschenansammlungen und -bewegungen weiter zu reduzieren und den Neustart der Unternehmen im Bezirk entsprechend ihrer Branche angemessen zu lenken, wird Folgendes bekannt gegeben:
(1) Alle Unternehmen, die ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen, müssen in der Lage sein, die zuvor kommunizierten "vier Präventions- und Kontrollsysteme" sowie die "sieben Sofortmaßnahmen" umzusetzen. Je nach Unternehmensgröße muss eine Anmeldung bei der zuständigen Kommandostelle des Bezirks oder Stadtteils erfolgen. Nur Unternehmen, die genehmigt wurden, dürfen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Firmen, die die Prüfung nicht bestehen, dürfen den Betrieb nicht wieder aufnehmen.
(2) Vorrang erhalten Unternehmen, die für die Aufrechterhaltung der städtischen Funktion, der Pandemieprävention, des täglichen Lebens der Bürger und für Schlüsselindustrien und deren Lieferketten unerlässlich sind. Die umfassende Wiederaufnahme des Betriebs durch reguläre Unternehmen wird grundsätzlich nicht empfohlen.
(3) Die Wiederaufnahme des Betriebs muss ausschließlich mit Personen erfolgen, die sich derzeit in Shenzhen aufhalten. Personen, die sich nicht in Shenzhen aufhalten, sollen vorerst nicht zurückkehren. Rückkehrer dürfen nicht zur Arbeit kommen und müssen sich der vorgeschriebenen Quarantäne unterziehen.
(4) Unternehmen, die Unterhaltungsangebote wie Kinos, Karaokebars oder Bars betreiben, und andere Einrichtungen mit hohem Personenaufkommen oder geschlossenen Räumen, dürfen den Betrieb vorläufig nicht wieder aufnehmen. In der Gastronomie ist ausschließlich der Außerhausverkauf erlaubt – Vor-Ort-Verzehr bleibt untersagt.
(5) Für den Finanzsektor, allgemeine Dienstleistungsunternehmen, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen sowie Verwaltungsstellen wird Heimarbeit soweit wie möglich empfohlen.
(6) Alle Unternehmen innerhalb von Industrieparks müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, die Gesundheit jedes Mitarbeiters streng überwachen und ein System zur lückenlosen Dokumentation einführen – inklusive persönlicher Akte für jeden Mitarbeiter. Darüber hinaus sollen Beschäftigte aufgefordert werden, ihren Gesundheitsstatus eigenständig über die Onlineplattform „iShenzhen“ zu melden.
Die strenge Kontrolle der Wiederaufnahme des Betriebs dient dem besseren Schutz der Stadt Shenzhen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen, um diesen Kampf gegen die Ausbreitung des Virus zu gewinnen.
– Ende der direkten Übersetzung –