Verspätung des Wiederaufnahmeplans während der Frühlingsferien aufgrund der neuen Lungenentzündung

Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand unseres Unternehmens bezüglich der erneuten Verlängerung der Neujahrsferien im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus.

11.2.2020

Kunden geehrt

Vielen Dank für Ihre fortwährende Unterstützung.

Hiermit möchten wir Sie über die neuesten Informationen zum Wiederbeginn unseres Geschäftsbetriebs informieren.

1. Mitteilung von den Regierungsbehörden

Wir haben gestern Abend die untenstehende Mitteilung erhalten (siehe unten). Die für unseren Betrieb relevanten Punkte lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:

1) Für die Wiederaufnahme ist eine Genehmigung der Regierung zwingend erforderlich.

2) Personen dürfen nicht von außerhalb nach Shenzhen zurückkehren. Personen, die bereits von außerhalb zurückgekehrt sind, dürfen nicht zur Arbeit kommen.

2. Unsere Maßnahmen

Wir planen, die Arbeit am Tag nach Erhalt der Genehmigung wieder aufzunehmen.

Unser Unternehmen hat bereits die folgenden Maßnahmen umgesetzt und wartet nur noch auf die Genehmigung:

1) Einreichung der für die Wiederaufnahme erforderlichen Unterlagen.

2) Klarstellung der Reisesituation der Mitarbeiter während ihrer Urlaubszeit und Bestätigung, wer zur Wiederaufnahme der Arbeit verfügbar ist.

Wir entschuldigen uns aufrichtig, dass wir Ihnen derzeit kein genaues Datum für den Wiederbeginn mitteilen können.

Sobald das Datum festgelegt ist, werden wir Sie unverzüglich informieren. Eine weitere Mitteilung erfolgt spätestens am 15. Februar. (Neueste Information: Am 18. Februar wurde die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Betriebs von der Regierung erteilt)

Obwohl es sich um eine Naturkatastrophe handelt, bitten wir höflichst um Ihr Verständnis.

(Originalmitteilung von den Regierungsbehörden)

政府部門よりの通知(1)政府部門よりの通知(2)

(Übersetzung der Mitteilung von den Regierungsbehörden)

Hauptquartier für Prävention und Kontrolle der Lungenentzündung durch das neuartige Coronavirus im Bezirk Bao’an, Stadt Shenzhen

Bekanntmachung vom Hauptquartier für Prävention und Kontrolle der Lungenentzündung durch das neuartige Coronavirus im Bezirk Bao’an, Stadt Shenzhen zur geordneten Wiederaufnahme des Betriebs von Unternehmen

An alle Unternehmen im Bezirk Bao’an: Zur wirksamen Umsetzung der "Notfallreaktion der Stufe 1 auf bedeutende und plötzliche öffentliche Gesundheitsereignisse", die von der Provinz Guangdong eingeleitet wurde, um die Ausbreitung der durch das neuartige Coronavirus verursachten Lungenentzündung effektiv einzudämmen, weitere Menschenansammlungen und Bewegungen zu reduzieren und eine geordnete und branchenspezifische Wiederaufnahme der Unternehmensaktivitäten im Verwaltungsbereich zu ermöglichen, wird folgende Bekanntmachung erlassen.

1. Alle Unternehmen, die den Betrieb wieder aufnehmen möchten, müssen die zuvor bekanntgegebenen "Vier Präventions- und Kontrollsysteme" sowie die "Sieben Sicherungsmaßnahmen" einhalten. Je nach Unternehmensgröße ist ein Antrag auf Wiederaufnahme bei der Bezirks- oder Straßenverwaltungsbehörde einzureichen. Nur genehmigte Unternehmen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Unternehmen, die die Prüfung nicht bestehen, dürfen ihren Betrieb nicht wieder aufnehmen.

2. Unternehmen, die für die städtische Grundversorgung, die Prävention und Kontrolle von Infektionen, das tägliche Leben der Bevölkerung oder für Schlüsselindustrien und deren unterstützende Lieferketten von entscheidender Bedeutung sind, wird Vorrang bei der Wiederaufnahme eingeräumt. Eine vollständige Wiederaufnahme der allgemeinen Unternehmen wird im Grundsatz nicht empfohlen.

3. Die Betriebswiederaufnahme darf nur mit Personal erfolgen, das sich derzeit in Shenzhen aufhält (wohnt). Personen, die sich noch nicht in Shenzhen befinden, dürfen bis auf Weiteres nicht zurückkehren. Rückkehrer aus anderen Gebieten dürfen nicht zur Arbeit kommen, sondern müssen sich für den vorgeschriebenen Zeitraum in Quarantäne begeben.

4. Unterhaltungsstätten wie Kinos, Karaoke-Bars, Bars usw., sowie andere Unternehmen mit hohem Personenaufkommen und geschlossenen Arbeitsumgebungen wie Konferenz- und Ausstellungshallen dürfen den Betrieb vorübergehend nicht wieder aufnehmen. In der Gastronomie ist nur der Verkauf zum Mitnehmen erlaubt, gemeinsames Essen ist untersagt.

5. Im Finanzwesen, allgemeinen Dienstleistungssektor, in Forschung & Entwicklung sowie in Verwaltungsbehörden wird Fernarbeit (z.B. von zuhause aus) nachdrücklich empfohlen.

6. Alle Unternehmen innerhalb von Gewerbeparks müssen ihre Verantwortung als Hauptverantwortliche ernst nehmen, eine strenge tägliche Gesundheitsüberwachung der Mitarbeiter umsetzen und ein System mit individuellen Akten ("eine Person - eine Akte") einführen. Zudem soll das Personal zur Meldung seines Gesundheitsstatus auf der Online-Plattform "iShenzhen" aufgefordert werden.

Diese strengen Managementmaßnahmen zur Wiederaufnahme des Betriebs dienen dem besseren Schutz der Stadt Shenzhen. Wir bitten Unternehmen im gesamten Gebiet um Verständnis und Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam zusammenarbeiten, um diesen Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Infektion zu gewinnen.

~Ende der wörtlichen Übersetzung~

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