Verzögerung des Wiederaufnahmeplans während der Frühlingsfestferien aufgrund der neuartigen Lungenentzündung
Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand unseres Unternehmens bezüglich der erneuten Verlängerung der Frühlingsfestferien im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus.
11.2.2020
Sehr geehrte Kunden,
vielen Dank für Ihre fortwährende Unterstützung.
Wir möchten Ihnen die neuesten Informationen zum Wiederaufnahmetermin unseres Geschäftsbetriebs mitteilen.
1. Mitteilung der Regierungsbehörde
Wir haben gestern Abend folgende Mitteilung erhalten (siehe unten). Die für unseren Betrieb relevanten Informationen wurden wie folgt zusammengefasst:
1) Für die Wiederaufnahme ist eine Genehmigung der Regierung zwingend erforderlich.
2) Es dürfen keine Personen aus anderen Regionen nach Shenzhen zurückkehren, und bereits zurückgekehrte Personen dürfen nicht zur Arbeit erscheinen.
2. Unsere Maßnahmen
Wir planen, am Tag nach Erteilung der Genehmigung den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen.
Unsererseits wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt und wir warten nur noch auf die offizielle Genehmigung:
1) Die erforderlichen Unterlagen zur Wiederaufnahme wurden eingereicht.
2) Der Aufenthaltsstatus der Mitarbeiter während der Urlaubszeit wurde überprüft und arbeitsfähige Personen wurden identifiziert.
Wir bitten vielmals um Entschuldigung dafür, dass wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen können.
Sobald ein genaues Datum feststeht, werden wir Sie umgehend informieren. Am 15. Februar werden wir Ihnen ein weiteres Update geben.
(Neueste Information: Am 18. Februar wurde die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs von der Regierung erteilt.)
Auch wenn es sich um ein Naturereignis handelt, bitten wir Sie aufrichtig um Ihr Verständnis.
(Originaltext der Mitteilung durch die Regierungsbehörde)


(Übersetzung der Mitteilung durch die Regierungsbehörde)
Hauptquartier für Prävention und Kontrolle der Lungenentzündung durch neuartiges Coronavirus im Stadtbezirk Bao’an, Shenzhen
Bekanntmachung des Hauptquartiers für Prävention und Kontrolle der Lungenentzündung durch das neuartige Coronavirus im Stadtbezirk Bao’an, Shenzhen zur geordneten Wiederaufnahme des Betriebs der Unternehmen
An alle Unternehmen im Bezirk Bao’an: Um die Notfallreaktion der Stufe 1 auf plötzliche schwerwiegende öffentliche Gesundheitsereignisse der Provinz Guangdong konsequent umzusetzen, die Ausbreitung der Lungenentzündung durch das neuartige Coronavirus effektiv zu verhindern, größere Menschenansammlungen und -bewegungen weiter zu reduzieren und die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs regional und branchenbezogen zu steuern, wird folgende Bekanntmachung veröffentlicht:
(1) Unternehmen, die den Betrieb wieder aufnehmen möchten, müssen zuvor die „Vier Kontroll- und Präventionsmechanismen“ sowie die „Sieben Sicherheitsmaßnahmen“, die kürzlich bekannt gegeben wurden, wirksam umsetzen. Je nach Unternehmensgröße ist ein Antrag auf Wiederaufnahme bei der zuständigen Bezirks- oder Stadtverwaltungsstelle einzureichen. Nur Unternehmen mit Genehmigung dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Unternehmen ohne Genehmigung dürfen den Betrieb nicht aufnehmen.
(2) Vorrangig wird die Wiederaufnahme des Betriebs für Unternehmen unterstützt, die für die urbane Infrastruktur, Seuchenprävention und das zivile Leben notwendig sind, sowie für Schlüsselindustrien und deren unterstützende Lieferketten. Eine umfassende Wiederaufnahme des Betriebs für allgemeine Unternehmen wird grundsätzlich nicht empfohlen.
(3) Die Wiederaufnahme des Betriebs darf nur mit Mitarbeitenden erfolgen, die sich aktuell in Shenzhen aufhalten. Personen, die sich außerhalb befinden und nicht zurückgekehrt sind, dürfen derzeit nicht nach Shenzhen zurückkehren. Zurückgekehrte Personen dürfen nicht arbeiten, sondern müssen für den vorgeschriebenen Zeitraum in Quarantäne bleiben.
(4) Unternehmen aus dem Unterhaltungsbereich wie Kinos, Karaoke-Bars, Bars sowie Veranstaltungsorte mit großem Andrang und geschlossenen Räumen dürfen derzeit nicht wiedereröffnet werden. Für Gastronomiebetriebe ist ausschließlich der Verkauf zum Mitnehmen erlaubt, gemeinsames Essen vor Ort ist untersagt.
(5) In der Finanzbranche, im allgemeinen Dienstleistungssektor sowie in Forschung & Entwicklung sowie Verwaltungen wird so weit wie möglich zur Fernarbeit (Homeoffice) geraten.
(6) Alle Unternehmen in Gewerbeparks müssen ihre Hauptverantwortung sicherstellen, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden strikt und einzeln überprüfen und dokumentieren, sowie ein „Ein-Mitarbeiter-Eine-Akte“-System einführen. Zusätzlich sollen Mitarbeitende ihre Gesundheitsinformationen eigenständig über die Plattform „iShenzhen“ melden.
Die strikte Kontrolle der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs dient dem besseren Schutz der Stadt Shenzhen. Wir danken allen Unternehmen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Gemeinsam werden wir diese Epidemie überwinden.
~ Ende der wörtlichen Übersetzung ~