Über die Verzögerung des Wiederaufnahmeplans des Betriebs während der Frühlingsfestferien aufgrund der neuartigen Lungenentzündung
Auf dieser Seite informieren wir über den neuesten Stand unseres Unternehmens hinsichtlich der erneuten Verlängerung der Feiertagszeit zum Frühlingsfest im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus.
11.2.2020
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
vielen Dank für Ihre fortwährende Unterstützung.
Wir möchten Sie über die neuesten Informationen bezüglich der Wiederaufnahme unseres Geschäftsbetriebs informieren.
1. Mitteilung der Regierungsbehörde
Wir haben gestern Abend die unten stehende Mitteilung erhalten (siehe Seitenende). Die für unseren Betrieb relevanten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1) Für die Wiederaufnahme ist eine Genehmigung der Regierung zwingend erforderlich.
2) Personen aus anderen Regionen dürfen nicht nach Shenzhen zurückkehren; Personen, die bereits aus anderen Regionen zurückgekehrt sind, dürfen nicht zur Arbeit erscheinen.
2. Unser Vorgehen
Wir planen, den Betrieb am Tag nach Erhalt der Genehmigung wieder aufzunehmen.
Unser Unternehmen hat die folgenden Maßnahmen bereits umgesetzt und wartet derzeit ausschließlich auf die Genehmigung:
1) Einreichung der für die Wiederaufnahme erforderlichen Unterlagen.
2) Klärung der Reisebewegungen unserer Mitarbeitenden während der Urlaubszeit und Festlegung der arbeitsfähigen Personen.
Wir entschuldigen uns aufrichtig, dass wir Ihnen den Termin der Wiederaufnahme derzeit noch nicht verbindlich mitteilen können.
Sobald der Termin feststeht, werden wir Sie informieren; spätestens bis zum 15. Februar werden wir erneut Bericht erstatten.
(Neueste Information: Am 18. Februar wurde die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Betriebs durch die Regierung erteilt.)
Obwohl es sich um eine Naturkatastrophe handelt, bedauern wir die Umstände zutiefst und bitten höflich um Ihr Verständnis.
(Originalmitteilung der Regierungsbehörde)


(Übersetzung der Mitteilung der Regierungsbehörde)
Leitstelle zur Prävention und Kontrolle von Lungenentzündungen durch das neuartige Coronavirus im Bezirk Bao'an der Stadt Shenzhen
Bekanntmachung der Leitstelle zur Prävention und Kontrolle von Lungenentzündungen durch das neuartige Coronavirus im Bezirk Bao'an der Stadt Shenzhen zur geordneten Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs von Unternehmen
An alle Unternehmen im Bezirk Bao'an: Um die von der Provinz Guangdong eingeleitete Notfallmaßnahme der Stufe 1 bei schwerwiegenden und plötzlich auftretenden öffentlichen Gesundheitsereignissen konsequent umzusetzen, die Ausbreitung der durch das neuartige Coronavirus verursachten Lungenentzündung wirksam zu verhindern, Menschenansammlungen und Mobilität weiter zu reduzieren sowie eine branchenweise und geordnete Wiederaufnahme des Betriebs innerhalb des Bezirks zu steuern, wird hiermit folgende Bekanntmachung erlassen.
1) Alle Unternehmen, die den Betrieb wieder aufnehmen, müssen in der Lage sein, die zuvor bekanntgegebenen Anforderungen [Aufbau von vier Präventions- und Kontrollsystemen] sowie [sieben konkrete Maßnahmen] umzusetzen. Je nach Unternehmensgröße ist ein Antrag auf Wiederaufnahme bei der Leitstelle des Bezirks bzw. der jeweiligen Straße einzureichen. Nur genehmigte Unternehmen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Unternehmen, die die Prüfung nicht bestehen, dürfen den Betrieb keinesfalls wieder aufnehmen.
2) Vorrangig unterstützt wird die Wiederaufnahme von Unternehmen, die für die städtische Funktion, die Prävention und Kontrolle der Epidemie, das tägliche Leben der Bevölkerung sowie für Schlüsselindustrien und deren Lieferketten unerlässlich sind. Eine umfassende Wiederaufnahme des Betriebs gewöhnlicher Unternehmen wird grundsätzlich nicht empfohlen.
3) Die Wiederaufnahme des Betriebs soll mit Personen erfolgen, die sich derzeit in Shenzhen aufhalten (wohnen). Personen, die sich noch außerhalb von Shenzhen befinden, dürfen vorerst nicht zurückkehren. Personen, die von außerhalb nach Shenzhen zurückgekehrt sind, dürfen nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und müssen sich für den vorgeschriebenen Zeitraum in Quarantäne begeben.
4) Kinos, Karaoke-Betriebe, Bars und andere Unterhaltungseinrichtungen sowie Unternehmen mit relativ großen Menschenansammlungen und geschlossenen Arbeitsumgebungen, wie Konferenz- und Ausstellungshallen, dürfen vorerst den Betrieb nicht wieder aufnehmen. In der Gastronomie ist ausschließlich Außer-Haus-Verkauf gestattet; Bewirtung vor Ort ist untersagt.
5) Beschäftigten im Finanzsektor, im allgemeinen Dienstleistungssektor sowie in Forschung, Entwicklung und Verwaltung wird nach Möglichkeit die Arbeit im Homeoffice empfohlen.
6) Alle Unternehmen in Industrieparks müssen ihrer Hauptverantwortung nachkommen, den Gesundheitszustand der Mitarbeitenden streng und einzeln überprüfen, ein entsprechendes Dokumentationssystem einführen und eine Verwaltung nach dem Prinzip "eine Person - eine Akte" umsetzen. Darüber hinaus sollen die Mitarbeitenden angehalten werden, ihren persönlichen Gesundheitszustand über die Selbstdeklarations-Webplattform "i Shenzhen" zu melden.
Die strikte Kontrolle der Wiederaufnahme des Betriebs dient dem besseren Schutz der Stadt Shenzhen. Wir bitten die zahlreichen Unternehmen um Verständnis und Unterstützung, damit wir gemeinsam und entschlossen diesen Kampf gegen die Ausbreitung der Infektion gewinnen.
~ Ende der wörtlichen Übersetzung ~