Bekanntmachung über die vorübergehende Einführung eines Sonderarbeitsplans aufgrund der Ausrufung des Notstands

Auf dieser Seite informieren wir über das vorübergehende Arbeitsmodell in unserer Hauptniederlassung in Tokio und unserem Vertriebsbüro in Osaka im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand aufgrund des neuartigen Coronavirus.

7.4.2020

Wir möchten uns herzlich für Ihre fortwährende Unterstützung bedanken.

Aufgrund des von der Regierung im Zuge der Eindämmung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus angekündigten Ausnahmezustands und der Aufforderung zur Selbstbeschränkung der Ausgänge, werden wir bis auf Weiteres grundsätzlich Telearbeit (Homeoffice) durchführen, mit Ausnahme einiger Mitarbeiter in unserer Tokioter Zentrale und der Niederlassung in Osaka.

Es ist zu erwarten, dass die telefonische Erreichbarkeit nicht wie gewohnt reibungslos ablaufen wird. Wir bitten Sie vielmals um Entschuldigung und möchten Sie in solchen Fällen bitten, die unten stehende Kontaktseite zu nutzen.

※ Die in das obige Kontaktformular eingegebenen Informationen werden auch während der Telearbeit überprüft. Falls Sie uns im Notfall telefonisch nicht erreichen können, kontaktieren Sie uns bitte über das Formular. Falls erforderlich, wird sich ein Vertriebsmitarbeiter direkt telefonisch bei Ihnen melden. Seien Sie unbesorgt.

Je nach Informationen von Regierung und Behörden werden wir gegebenenfalls unsere Maßnahmen entsprechend überarbeiten.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten gegenüber unseren Kunden und allen beteiligten Parteien und bitten um Ihr Verständnis.

(Aufgrund der Verlängerung des Ausnahmezustands am 7. Mai wird die oben genannte Arbeitsregelung bis zum 31. Mai verlängert.)

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