Bekanntmachung über die Einführung einer vorübergehenden Arbeitsregelung im Zusammenhang mit der Ausrufung des Ausnahmezustands.
Auf dieser Seite informieren wir über die vorübergehende Arbeitsregelung in unserer Tokioter Hauptniederlassung und unserer Niederlassung in Osaka im Zusammenhang mit der Ausrufung des Notstands aufgrund des neuartigen Coronavirus.
7.4.2020
Wir danken Ihnen herzlich fur Ihre fortwahrende Unterstutzung.
Aufgrund der von der Regierung verhangten Notstandserklarung und der Aufforderung zur Einschrankung von Ausgangen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus werden wir vorerst in unserer Hauptniederlassung in Tokio sowie in unserer Niederlassung in Osaka fur alle Mitarbeiter mit Ausnahme einiger weniger grundsatzlich Telearbeit (Homeoffice) einfuhren.
Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit eingeschrankt sein kann und Anrufe moglicherweise nicht wie ublich reibungslos bearbeitet werden konnen. Wir bitten um Ihr Verstandnis und ersuchen Sie in diesem Fall, die untenstehende Kontaktseite zu nutzen.
※Die uber das oben genannte Kontaktformular ubermittelten Informationen werden auch wahrend der Telearbeit uberpruft. Sollten Sie uns in dringenden Fallen telefonisch nicht erreichen konnen, kontaktieren Sie uns bitte uber das Anfrageformular. Falls erforderlich, wird sich ein Vertriebsmitarbeiter direkt telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte seien Sie versichert.
Abhangig von den Informationen der Regierung und der lokalen Behorden werden wir unsere Massnahmen gegebenenfalls uberprufen und anpassen.
Wir entschuldigen uns fur etwaige Unannehmlichkeiten und bitten unsere Kunden sowie alle Beteiligten um Ihr Verstandnis.
(Mit der Verlangerung der Notstandserklarung am 5/7 wurde die oben genannte Arbeitsregelung bis zum 5/31 verlangert.)