Mitteilung über die Einführung eines vorübergehenden Arbeitsplans aufgrund der Ausrufung des Notstands
Auf dieser Seite informieren wir über die vorübergehende Arbeitsregelung in unserer Hauptniederlassung in Tokio sowie in der Niederlassung in Osaka aufgrund des Ausnahmezustands im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus.
7.4.2020
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre fortwährende Unterstützung.
Aufgrund des von der Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verkündeten Ausnahmezustands und der Aufforderung, auf das Verlassen des Hauses zu verzichten, wird bis auf Weiteres überwiegend auf Heimarbeit (Telework) in unserer Zentrale in Tokio sowie in der Niederlassung Osaka umgestellt, mit Ausnahme einiger Mitarbeiter.
Es ist zu erwarten, dass telefonische Anfragen nicht wie gewohnt reibungslos entgegengenommen werden können. Wir bitten vielmals um Entschuldigung und verweisen Sie in solchen Fällen auf die untenstehende Kontaktseite.
※ Die Informationen, die Sie im obigen Kontaktformular eingeben, werden auch während der Heimarbeit regelmäßig geprüft. Sollte Ihr Anruf im Notfall nicht durchkommen, bitten wir Sie, uns über das Kontaktformular zu informieren. Falls erforderlich, wird sich Ihr Ansprechpartner telefonisch bei Ihnen melden. Bitte seien Sie unbesorgt.
Die Maßnahmen werden je nach den Informationen von Regierung und lokalen Behörden kontinuierlich überprüft.
Wir entschuldigen uns aufrichtig für die Ihnen entstehenden Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
(Aufgrund der Verlängerung des Ausnahmezustands am 7. Mai wird die oben genannte Arbeitsregelung bis zum 31. Mai verlängert.)